Dringliche Motion Geriatrie
1. Maiaufruf der beiden Kantonale Bünde Basel-Stadt und Baselland
Medienmitteilung
Aufruf des Gewerkschaftsbundes Baselland (GBBL) und des Basler Gewerkschaftsbundes (BGB)zum 1. Mai 2012
MEHR Schutz MEHR Lohn MEHR Rente
Die Aussage 1 Prozent der Schweizer Bevölkerung besitzt mehr als die restlichen 99 Prozent ist nichts mehr Neues und trotzdem setzt sich die Politik mit diesem Zustand nicht auseinander und versucht diese Ungerechtigkeit zu korrigieren. Nein, es wird kräftig weiter daran gearbeitet die Kluft zu vergrössern.
Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und des Baselbiets liegen voll im schweizerischen
Trend. Obwohl die Baslerinnen und Basler sich ein Bild des Resultats der immer wieder- kehrenden Steuersenkungen im Nachbarkanton machen können, bringen sie aktuell Steuererleichterungen für hoch profitable Konzerne. Gleichzeitig fehlt Personal in den Spitälern, Heimen usw. weil aus Spargründen in den schlechten Jahren 600 kantonale Arbeitsplätze gestrichen wurden. Jetzt sind nicht Steuergeschenke an der Reihe! Sondern mehr Schutz, Lohn
und Rente für die Arbeiterinnen und Arbeiter, die den Konzernen zum grossen Gewinn verhelfen und dafür sorgen, dass unsere kranken und alten Menschen betreut werden.
Das Baselbiet leidet bereits unter den Folgen des Steuerabbaus. Verluste in Millionenhöhe haben die Steuererleichterungen, lanciert von der Baselbieter Regierung und des bürgerlich geprägten Parlaments, generiert! Gleichzeitig haben die Kantonsangestellten den Teuerungsausgleich aus Spargründen schon länger nicht mehr erhalten. Anstatt jetzt aber z.B. die Erbschaftssteuer wieder einzuführen, sollen die verschenkten Millionen mehrheitlich auf Kosten des öffentlichen Verkehrs und der Bildung eingespart werden. Dass Arbeitsplätze dem unsäglichen Entlastungspaket zum Opfer fallen, ist die logische Konsequenz – nur wagt noch niemand eine Prognose zu stellen.
Der 1. Mai Slogan 2012 des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes trifft die beiden Basler
Kantone mitten in eine offene Wunde. Deshalb werden die Arbeitnehmerinnen der Nordwestschweiz an den beiden 1. Maikundgebungen in Basel und Liestal mit Vehemenz MEHR Schutz, MEHR Lohn und MEHR Rente fordern!
Programm siehe unten!
Eurolöhne?!
Einladung zum Podium
Donnerstag, 15. März 2012 / 19.30 Uhr/ Hotel Viktoria Basel
Nachdem das Bezirksgericht Arlesheim im Fall Stöcklin Logistik AG den Grenzgängern Recht gegeben hat und einseitige Lohnsenkungen für Arbeitnehmende aufgrund des Wohnorts als indirekt diskriminierend bezeichnet hatte, müssen nun Firmen wie Jaquet AG ihre Lohnsenkungen für Grenzgänger zurücknehmen? Oder sind sie zur Sicherung von Arbeitsplätzen in der Schweiz nötig und gerechtfertigt?
Input:
Daniel Münger, Präsident GBBL / Landrat SP
Diskussionsteilnehmer:
Markus Eigenmann, Managing Direktor Jaquet AG
Serge Gnos, Regioleiter Unia Nordwestschweiz
Moderator:
Patrick Künzle, Redaktor Radio DRS
Euroabschlag auf Löhnen bei Stöcklin war unzulässig
Die Kündigung von Grenzgängern der Aescher Firma Stöcklin, die eine Lohnreduktion wegen der Frankenstärke nicht akzeptieren wollten, ist missbräuchlich. Das Vorgehen verstosse gegen das Freizügigkeitsabkommen, befand das Bezirksgericht Arlesheim.
Der Aescher Fördertechnik-Spezialist Stöcklin Logistik hatte im Sommer 2010 den Grenzgängern im Betrieb eine Lohnreduktion um 6 Prozent wegen des starken Frankens vorgeschlagen. Ein Drittel der Belegschaft erlitt so Lohneinbussen von mindestens 300 Franken monatlich. Sechs Mitarbeitende, die diese Lohnkürzung nicht akzeptieren, erhielten darauf die Kündigung. Gleichzeitig wurde ihnen ein neuer Vertrag mit weniger Lohn offeriert.
Die sechs Arbeitnehmer klagten wegen missbräuchlicher Kündigung. Das Dreiergericht in Arlesheim gab ihnen einstimmig Recht: Es sieht darin eine Diskriminierung ausländischer gegenüber inländischen Arbeitnehmern, die das Freizügigkeitsabkommen mit der EU untersagt. Gesetzeswidrig sei auch die Überwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Angestellten, heisst es in der Urteilsbegründung. Den Betroffenen steht eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen zu. Das Urteil kann noch weitergezogen werden.
Die Gewerkschaft Unia sieht im Urteil «ein wichtiges Signal an die Arbeitgeber». Sie verlangt von Stöcklin Logistik und anderen Firmen in der Region, Kürzungen bei den Löhnen der Grenzgänger zurückzunehmen. Der Präsident des Basler Arbeitgeberverbands Marc Jaquet wollte auf Anfrage noch keine Einschätzung abgeben, zunächst müsse er sich mit der Begründung des Urteils auseinandersetzen. Jaquet hatte als einer der ersten im eigenen Betrieb Lohnkürzungen aufgrund der Frankenschwäche verhängt.
Tageswoche 31. Januar 2012
Mehr Ferien - weil wir es uns verdient haben!
Abstimmung zur Volksinitiative "6 Wochen Ferien für alle" vom 11. März 2012
2010 häuften wir so viele Überstunden an, dass damit über 100'000 Arbeitsplätze hätten geschaffen werden können. Wir sind Weltmeister im Chrampfen - das geht nicht ohne Stress, Hektik und Druck. Stress macht krank und ist teuer - für die Betroffenen, aber auch für unsere Wirtschaft.
Die finanziellen Folgen von Stress betragen 10 Mrd. Franken. Diese setzen sich zusammen aus medizinischen Kosten und Fehlzeiten sowie Produktionsausfall.
Heute haben wir im Druchschnitt fünf Wochen Ferien - dank guter Gesamtarbeitsverträge. Bei einem JA zur Initiative erhalten sofort alle fünf Wochen Ferien, dann wird die Zahl der Ferientage jedes Jahr um einen Tag erhöht.
Im Jahr 2018 haben alle sechs Ferienwochen.
Die Kosten für die zusätzliche Ferienwoche sind durch die Zunahme der Produktivität und durch den Rückgang der Stresskosten bereits gedeckt.
Gewerkschaftsinitiative gegen Tieflöhne eingereicht!

Jetzt kann das Schweizer Volk selber Massnahmen zur Förderung von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sowie gegen Lohndumping und Tieflöhne beschliessen. Heute hat der Schweizer Gewerkschaftsbund (SGB) mit seinen Verbänden und Partnerorganisationen die Volksintiative "für den Schutz fairer Löhne (Mindestlohn-Initiative)" mit über 111'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Das gewerkschaftliche Volksbegehren verlangt eine Förderung von GAV's mit Mindestlöhnen. Damit schützt es die Löhne der Normalverdienenden, verhindert Lohndruck und stärkt das GAV-System. Gleichzeitig will es Tieflöhne bekämpfen und verlangt deshalb ergänzend für alle Männer und Frauen das Recht auf einen anständigen Lohn. Die Initiative verlangt als Untergrenze einen gesetzlichen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde oder 4'000 Franken im Monat (bei 42 Wochenstunden). So viel braucht es mindestens, um in der Schweiz finanziell einigermassen über die Runden zu kommen. Zurzeit haben in der Schweiz 400'000 Personen, grossmehrheitlich Frauen, einen tieferen Lohn.










